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   OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99   

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https://dejure.org/1999,15255
OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.09.1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. September 1999 - 3 U 158/99 (https://dejure.org/1999,15255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der gesetzlichen Eigentumgsvermutung bei Abhandenkommen eines Neuwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1606
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    In Erkenntnis dessen, dass der Kl. für die angeblich am 04.04.1997 erfolgte Autoschenkung keine Beweismittel hat, stützt er sein Eigentum ausschließlich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, die schon zu Gunsten seiner Rechtsvorgängerin bestanden habe und daher für ihn fortwirke (vgl. BGH, NJW 1993, 935).
  • BGH, 30.11.1988 - VIII ZR 305/87

    Pflicht zur Führung eines Beweises über einen Eigentümerwechsel - Folgen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    Denn nur zu Gunsten des Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er mit dem Besitz zugleich den Eigenbesitz und damit auch das Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. z. B. BGH, NJW 1967, 2008; BGH, NJW-RR 1989, 651 = WM 1989, 501).
  • BGH, 05.07.1967 - VIII ZR 169/65

    Beweis für die Eigentumsvermutung einer Testamentserbin an einer Sammlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.09.1999 - 3 U 158/99
    Denn nur zu Gunsten des Besitzers einer Sache wird vermutet, dass er mit dem Besitz zugleich den Eigenbesitz und damit auch das Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. z. B. BGH, NJW 1967, 2008; BGH, NJW-RR 1989, 651 = WM 1989, 501).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Zwar kommt es auf ein Verschulden bei der Störung oder dem Entziehungsakt des Handelnden grundsätzlich für die Erfüllung des Tatbestandes der verbotenen Eigenmacht nach § 858 BGB nicht an (RG; Urt. v. 27.05.1903, Az.: V 29/03, RGZ S. 55 ff., (57); RG, Urt. v. 07.02.1908, Az. VII 466/07, RGZ 67, S. 387 ff. (389); OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99, NJW-RR 2000, S. 1606 (1608)).
  • AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12

    Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes

    Voraussetzung für das Eingreifen eines Anscheinsbeweises ist jedoch ein bestimmter Vermutungstatbestand, bei dessen Vorliegen auf eine bestimmte Vermutungsfolge geschlossen werden kann (s. hierzu BGH, Urt. v. 19.11.1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343, 344; BGH, Urt. v. 19.3.1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772, 773; s. ferner OLG Koblenz, Urt. v. 7.9.1999 - 3 U 158/99, NJW-RR 2000, 1606 ff.).
  • LG Bonn, 10.02.2017 - 1 O 201/16

    Hochwasser; Mietmangel; Rückgabepflicht; Mietminderung

    Aber auch die Vermutung der Rechtsfortdauer (§ 1006 Abs. 2 BGB) führt hier zu keiner abweichenden Entscheidung, weil sich der Kläger als derzeitiger unmittelbarer Besitzer des Zählers selbst auf die Vermutungsregel des § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB stützen kann (vgl. dazu OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1606, 1607; Fritsche in Bamberger/Roth, BeckOK-BGB, 2016, § 1006 Rd.10).

    Im Übrigen hat der Kläger den beklagtenseits vorgetragenen Eigenbesitzerwerb an dem Stromzähler und damit die tatsächlichen Voraussetzungen von § 1006 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB bestritten, so dass der Beklagte diesen Eigenbesitzerwerb beweisen muss (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1606, 1607; Fritsche, aaO., § 1006 Rd.13).

  • LG Duisburg, 19.05.2023 - 6 O 49/22
    Darüber hinaus ist der Klägerin auch der Nachweis der konkreten Erstbesitzerlangung (vgl. OLG Koblenz Urteil vom 7.9.1999, Az.: 3 U 158/99; OLG Hamm, Beschluss v. 01.02.2013, Az.: 9 U 238/12) nicht gelungen.
  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
    Voraussetzung für das Eingreifen eines Anscheinsbeweises ist damit ein bestimmter Vermutungstatbestand, bei dessen Vorliegen auf eine bestimmte Vermutungsfolge geschlossen werden kann (s. hierzu BGH, Urt. v. 19.11.1985, Az.: VI ZR 176/84; BGH, Urt. v. 19.03.1996, Az.: VI ZR 380/94; OLG Koblenz, Urt. v. 07.09.1999, Az.: 3 U 158/99).
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